Ausfüllen von VorsorgeunterlagenIn einer Patientenverfügung können Sie Wünsche und Anweisungen für Ihre gesundheitliche Behandlung niederschreiben, die im Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit beachtet werden sollen. Die Patientenverfügung ist im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung kein Instrument zur rechtlichen Vertretung. Deswegen ist es sinnvoll, in der Verfügung eine Vertrauensperson zu benennen – einen sog. Gesundheitsbevollmächtigten, der im Ernstfall Ihre Interessen aus der Verfügung vertritt. Haben Sie bereits eine Vollmacht oder Betreuungsverfügung erstellt, sollten Sie in der Patientenverfügung darauf hinweisen.