Schreibtisch mit Stiften
 „Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“ §1896 BGB, Abs.1, Satz 1

Unsere Aufgaben als Betreuungsverein

LiV ist seit Juli 1993 staatlich anerkannter Betreuungsverein. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betreuungsbereich sind langjährig erfahrene sozialpädagogische Fachkräfte, die vom Betreuungsgericht als Vereinsbetreuer/-innen bestellt werden.

Als Betreuungsverein führen unsere Fachkräfte selber rechtliche Betreuungen, wir beraten aber auch zu allen Fragen rund um die gesetzliche Betreuung. Wir unterstützen insbesondere ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe, indem wir sie telefonisch oder persönlich beraten. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis gesetzliche Betreuung Nürnberg bieten wir außerdem Schulung, Vorträge, ein Magazin mit Fachthemen rund um die gesetzliche Betreuung und eine informative Homepage für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer an.


 

Leistungen im Bereich Betreuung

  • Unsere Betreuungsfachkräfte führen rechtliche Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz.
  • Wir gewinnen, informieren und beraten ehrenamtliche BetreuerInnen und bilden diese fort.
  • Wir informieren und beraten zu Fragen rund um die gesetzliche Betreuung.