Vorsorgemöglichkeiten
Vorsorgen hilft selbstbestimmt leben
Vorsorge zu treffen, ist nicht nur eine Frage des Alters.
Unerwartet können Schicksalsschläge den gewohnten Lebensfluß
von heute auf morgen verändern.
Jeder von uns kann durch
Unfall, Krankheit oder Altersgebrechlichkeit in eine Lebenslage
kommen, in der er wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst
treffen kann.
Entgegen weit verbreiteter Ansicht sind auch
nahe Angehörige in einem solchen Fall nicht befugt, in
wichtigen medizinischen, finanziellen oder anderen Fragen
rechtsverbindlich für Sie zu handeln. Grundsätzlich darf
Sie ein anderer nur dann rechtlich vertreten
- wenn er von Ihnen wirksam und ausreichend bevollmächtigt wurde
- oder wenn das Betreuungsgericht ihn zu Ihrem Betreuer bestellt hat.
Übersicht zu den Vorsorgemöglichkeiten (.pdf, 117 kb)
Sorgen Sie deshalb vor:
- per Vollmacht oder Betreuungsverfügung können Sie regeln, wer Sie später einmal rechtlich vertreten soll.
- mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie - für den Fall, dass Sie nicht mehr selber einwilligen können - welche medizinische Behandlung Sie wünschen oder ablehnen.