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Vorsorge • Altenhilfe

Vorsorgemöglichkeiten

Vorsorgen hilft selbstbestimmt leben

Vorsorge zu treffen, ist nicht nur eine Frage des Alters. Unerwartet können Schicksalsschläge den gewohnten Lebensfluß von heute auf morgen verändern.

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Altersgebrechlichkeit in eine Lebenslage kommen, in der er wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann.

Entgegen weit verbreiteter Ansicht sind auch nahe Angehörige in einem solchen Fall nicht befugt, in wichtigen medizinischen, finanziellen oder anderen Fragen rechtsverbindlich für Sie zu handeln. Grundsätzlich darf Sie ein anderer nur dann rechtlich vertreten

  • wenn er von Ihnen wirksam und ausreichend bevollmächtigt wurde
  • oder wenn das Betreuungsgericht ihn zu Ihrem Betreuer bestellt hat.

Übersicht zu den Vorsorgemöglichkeiten (.pdf, 117 kb)


Sorgen Sie deshalb vor:

  • per Vollmacht oder Betreuungsverfügung können Sie regeln, wer Sie später einmal rechtlich vertreten soll.
  • mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie - für den Fall, dass Sie nicht mehr selber einwilligen können - welche medizinische Behandlung Sie wünschen oder ablehnen.