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Betreuungsverfügung


Mit einer Betreuungsverfügung können Sie frühzeitig schriftlich festlegen, wer im Falle Ihrer Betreuungsbedürftigkeit für Sie vom Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt werden soll. In der Betreuungsverfügung können Sie auch Ihre Wünsche und Einstellungen festhalten, damit der Betreuer in Ihrem Sinne handeln kann. Die Betreuungsverfügung ist für das Betreuungsgericht bindend.