Rechtliche Betreuung
LiV ist seit Juli 1993 staatlich
anerkannter Betreuungsverein und hat als solcher folgende
Aufgaben:
Führung von Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz,
Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern, sowie
Information und Beratung zu (Vorsorge-)Vollmacht,
Betreuungsverfügung und
Patientenverfügung.
Für die Betreuungsführung beschäftigt LiV
sozialpädagogische Fachkräfte, die vom Betreuungsgericht zu
sog. Vereinsbetreuern/-innen bestellt werden. Aufgrund der
Entstehungsgeschichte des Vereins als Altenhilfeorganisation betreuen
die Fachkräfte vorwiegend ältere Menschen.
Aufgaben als Betreuungsverein