Rechtliche Betreuung •
Vorsorge • Altenhilfe

Rechtliche Betreuung


LiV ist seit Juli 1993 staatlich anerkannter Betreuungsverein und hat als solcher folgende Aufgaben:

Führung von Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz, Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern, sowie Information und Beratung zu (Vorsorge-)Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Für die Betreuungsführung beschäftigt LiV sozialpädagogische Fachkräfte, die vom Betreuungsgericht zu sog. Vereinsbetreuern/-innen bestellt werden. Aufgrund der Entstehungsgeschichte des Vereins als Altenhilfeorganisation betreuen die Fachkräfte vorwiegend ältere Menschen.